Weitere Entscheidung unten: KG, 27.05.2016

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - VII-Verg 12/15   

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https://dejure.org/2015,64519
OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - VII-Verg 12/15 (https://dejure.org/2015,64519)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.2015 - VII-Verg 12/15 (https://dejure.org/2015,64519)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - VII-Verg 12/15 (https://dejure.org/2015,64519)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der indikationsbezogenen wirkstoffübergreifenden Ausschreibung von Kontrastmitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GWB § 97 Abs. 1 ; SGB V § 12
    Zulässigkeit der indikationsbezogenen wirkstoffübergreifenden Ausschreibung von Kontrastmitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arzneimittel stehen im Wettbewerb: Beschaffung ist öffentlich auszuschreiben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 96 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Vergaberecht: Für den Sprechstundenbedarf von Radiologen erforderliche Kontrastmittel

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (29)

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Der Sache nach handelt es sich - so auch im Streitfall - um eine teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, die zulässig ist, wenn das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Transparenz - wie hier - beachtet werden (BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60).

    Nur durch die Aufrechterhaltung eines transparenten Wettbewerbs kann der Gefahr von Manipulationen begegnet werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2015, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 05.01.2011, VII-Verg 46/10, juris Rn. 10).

    Mit Schreiben vom 01.12.2014 haben die Antragsgegnerinnen im Wege einer zulässigen Korrektur der Vergabeunterlagen (vgl. zur Zulässigkeit von Fehlerkorrekturen BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.2015, VII-Verg 31/14, BA 8; Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60) die Wirtschaftlichkeitsbewertung durch einen zusätzlich die molare Konzentration des Kontrastmittels berücksichtigenden Multiplikationsfaktor ergänzt, der die Konzentration des Wirkstoffs im Verhältnis zum Arzneimittelpreis zusätzlich abbildet.

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15

    Anforderungen an Beschaffung von Kontrastmittel zur Verwendung in radiologischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Einer Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof, wie von der Beigeladenen im gemeinsam verhandelten Parallelverfahren VII-Verg 13/15 gefordert, bedarf es von daher nicht, § 124 Abs. 2 GWB entsprechend.

    Soweit die Antragstellerin einen Verstoß gegen das Gebot der Produktneutralität auch mit Blick auf das Fachlos D gerügt hat, hat die Vergabekammer diesen Verstoß in dem Parallelverfahren VII-Verg 13/15 bereits beanstandet.

    Dies gilt auch mit Blick auf die von der Antragstellerin des Parallelverfahrens VII-Verg 13/15 ausführlich dargestellte Wirkung der Relaxivität ihrer Arzneien, die primär der Steigerung der Bildgebungsgenauigkeit dient, sich sekundär und damit mittelbar aber auch auf den Verbrauch des Kontrastmittels auswirkt, weil umso weniger Kontrastmittel einzusetzen ist, je höher der Relaxationswert ist.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Der Sache nach handelt es sich - so auch im Streitfall - um eine teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, die zulässig ist, wenn das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Transparenz - wie hier - beachtet werden (BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60).

    Mit Schreiben vom 01.12.2014 haben die Antragsgegnerinnen im Wege einer zulässigen Korrektur der Vergabeunterlagen (vgl. zur Zulässigkeit von Fehlerkorrekturen BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.2015, VII-Verg 31/14, BA 8; Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60) die Wirtschaftlichkeitsbewertung durch einen zusätzlich die molare Konzentration des Kontrastmittels berücksichtigenden Multiplikationsfaktor ergänzt, der die Konzentration des Wirkstoffs im Verhältnis zum Arzneimittelpreis zusätzlich abbildet.

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2013 - Verg 20/13

    Antragsbefugnis eines einzelnen Mitgliedes einer Bietergemeinschaft im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Der Sache nach handelt es sich - so auch im Streitfall - um eine teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, die zulässig ist, wenn das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Transparenz - wie hier - beachtet werden (BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60).

    Mit Schreiben vom 01.12.2014 haben die Antragsgegnerinnen im Wege einer zulässigen Korrektur der Vergabeunterlagen (vgl. zur Zulässigkeit von Fehlerkorrekturen BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.2015, VII-Verg 31/14, BA 8; Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60) die Wirtschaftlichkeitsbewertung durch einen zusätzlich die molare Konzentration des Kontrastmittels berücksichtigenden Multiplikationsfaktor ergänzt, der die Konzentration des Wirkstoffs im Verhältnis zum Arzneimittelpreis zusätzlich abbildet.

  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Der Sache nach handelt es sich - so auch im Streitfall - um eine teilweise Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, die zulässig ist, wenn das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Transparenz - wie hier - beachtet werden (BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60).

    Mit Schreiben vom 01.12.2014 haben die Antragsgegnerinnen im Wege einer zulässigen Korrektur der Vergabeunterlagen (vgl. zur Zulässigkeit von Fehlerkorrekturen BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.2015, VII-Verg 31/14, BA 8; Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60) die Wirtschaftlichkeitsbewertung durch einen zusätzlich die molare Konzentration des Kontrastmittels berücksichtigenden Multiplikationsfaktor ergänzt, der die Konzentration des Wirkstoffs im Verhältnis zum Arzneimittelpreis zusätzlich abbildet.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2009 - L 21 KR 45/09

    Produktneutrale Ausschreibung von Kontrastmitteln?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Stehen derartige Arzneimittel im Wettbewerb, ist ihre Beschaffung öffentlich auszuschreiben (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.10.2008, VII-Verg 46/08, juris Rn. 38; LSG NRW, Beschl. v. 24.08.2009, L 21 KR 45/09 SFB, juris Rn. 56).

    Dieser Auffassung steht die Entscheidung des LSG NRW mit Beschluss vom 24.08.2009, L 21 KR 45/09 SFB, nicht entgegen, weil dem dort entschiedenen Sachverhalt, anders als hier, keine vergleichbare vertraglich vereinbarte Substitution zugrunde lag.

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - Verg 8/11

    Begriff des erledigenden Ereignisses; Zulässigkeit von Angeboten verbundener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.01.2014, VII-Verg 28/13, BA 9 f.; Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 8/11 - juris Tz. 35; Beschl. v. 4.5.2009, VII-Verg 68/08 - juris Tz. 126 m.w.N.).

    Es soll dadurch sichergestellt werden, dass dem Antragsteller die Früchte des von ihm angestrengten Nachprüfungsverfahrens nicht verloren gehen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.05.2011, VII-Verg 8/11 - juris Tz. 35; Beschl. v. 2.5.2002, Verg 6/02).

  • VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-117/14

    Nachprüfungsverfahren: Kontrastmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 13.02.2015 gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Januar 2015, VK 2 - 117/14, wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, 1. den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 29.01.2015, VK 2 - 117/14, aufzuheben und die Antragsgegnerinnen zu verpflichten, das Vergabeverfahren für die Fachlose C, K, L und M des Teilloses 1 in den Stand vor Eintritt der Rechtsverletzungen zurückzuversetzen und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu wiederholen.

  • OLG Düsseldorf, 05.01.2011 - Verg 46/10

    Anforderungen an das Vergabeverfahren bei Änderung des Leistungsumfangs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Nur durch die Aufrechterhaltung eines transparenten Wettbewerbs kann der Gefahr von Manipulationen begegnet werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2015, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 05.01.2011, VII-Verg 46/10, juris Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - Verg 31/14

    Anforderungen an die Zulassung von Nebenangeboten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15
    Mit Schreiben vom 01.12.2014 haben die Antragsgegnerinnen im Wege einer zulässigen Korrektur der Vergabeunterlagen (vgl. zur Zulässigkeit von Fehlerkorrekturen BGH, Beschl. v. 26.09.2006, X ZB 14/06, juris Rn. 23, Polizeianzüge; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.2015, VII-Verg 31/14, BA 8; Beschl. v. 12.01.2014, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 27.11.2013, VII Verg 20/13 - juris Rn. 34; OLG München, Beschl. v. 04.04.2013, Verg 4/13 - juris Rn. 54; vgl. auch OLG Dresden, Beschl. v. 23.07.2013 - juris Rn. 60) die Wirtschaftlichkeitsbewertung durch einen zusätzlich die molare Konzentration des Kontrastmittels berücksichtigenden Multiplikationsfaktor ergänzt, der die Konzentration des Wirkstoffs im Verhältnis zum Arzneimittelpreis zusätzlich abbildet.
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - Verg 46/11

    Anforderung an Leistungsbeschreibung

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 29/13

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

  • OLG Karlsruhe, 06.04.2011 - 15 Verg 3/11

    Unterhaltsreinigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Maximale Losgröße bei

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - Verg 28/13

    Berechtigung einer gesetzlichen Krankenkasse zum Abfordern von

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2008 - Verg 46/08

    Zulässigkeit vorbeugender Unterlassungsanträge im einstweiligen Rechtsschutz vor

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07

    Zum Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Prüfung durch die Vergabestelle und den

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2008 - Verg 23/08

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

    Unter fehlender Ausschreibungsreife ist die unzureichende Durchdringung des geforderten Auftragsinhalts beziehungsweise die unzureichende Sachverhaltsermittlung durch den öffentlichen Auftraggeber zu verstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 15.06.2016 - VII-Verg 49/15, zitiert nach juris, Tz. 32; Senatsbeschluss vom 29.05.2015 - VII-Verg 12/15, zitiert nach juris, Tz. 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - L 4 KR 200/21

    Krankenversicherung - Ausschreibung von Rabattverträgen für Kontrastmittel als

    Für die SSB-Vereinbarungen und diese selbst als Grundlage für den Abschluss der ausgeschriebenen Verträge bestünden hinreichend spezifische Grundlagen im SGB V (Verweis auf Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015 - VII-Verg 12/15 und VII-Verg 13/15 - sowie BSG, Urteil vom 20. Oktober 2004 - B 6 KA 41/03 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2021 - L 11 KR 2028/21

    Krankenversicherung - Vertragsbeziehung der Krankenkasse zu Leistungserbringern -

    Dies bestätigte auch die Vergaberechtsprechung des OLG Düsseldorf mit Beschlüssen vom 29.07.2015, Az. VII-Verg 12/15 und Az. VII-Verg 13/15.

    Die Zulässigkeit der wirkstoffübergreifenden Konzeption ist von der Rechtsprechung bestätigt worden (OLG Düsseldorf vom 29.07.2015, Az. VII-Verg 12/15 und Az. VII-Verg 13/15 sowie VK Bund 2 Az. VK2 59/16 und 61/16, Az. 63/16 und 65/16, 105/16 und 107/16, Az. 48/17, Az. 56/17 und Az. 58/17 und Beschlüsse des OLG Düsseldorf Az. VII-Verg 30/16 und 31/16 Az. VII-Verg 24/17).

  • VK Bund, 11.05.2017 - VK 2-48/17

    Rabattvertrag Röntgenkontrastmittel; Gewichtung anhand historischer Zahlen;

    Dies habe die Rechtsprechung aufgrund der Wettbewerbsoffenheit akzeptiert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15).

    Dass andere gesetzliche Krankenkassen bei Kontrastmittelausschreibungen in anderen Bundesländern abweichende Modelle, wie etwa die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots über einen Preis pro ml (bei einer indikationsbezogenen Ausschreibung, vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15), bevorzugt haben, führt zu keiner anderen Bewertung.

  • VK Bund, 15.08.2018 - VK 1-69/18

    Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der radiologisch tätigen Arztpraxen

    Insbesondere solche Mengenrisiken bestehen bei Rahmenvereinbarungen immer und sind vom Gesetzgeber anerkannt (vgl. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV), ohne dass diese gegen den Grundsatz der Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung verstoßen (std. Rspr., vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 2. November 2016, VII-Verg 27/16, vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14 und vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12 jeweils m.w.N. sowie speziell zu Kontrastmitteln: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15).

    Diese Definition gilt - wie alle vertraglichen Vereinbarungen - nur zwischen den Vertragspartnern und ist im Rahmen der Privatautonomie zulässig, da sie nicht gegen höherrangige unabdingbare gesetzliche Vorschriften verstößt (vgl. zum Rechtscharakter von solchen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15

    Anforderungen an Beschaffung von Kontrastmittel zur Verwendung in radiologischen

    Bei diesen Arzneimitteln handelt es sich um marktführende Präparate der Antragstellerin, der Beigeladenen und der Antragstellerin in dem gemeinsam mit hiesigem Verfahren verhandelten Verfahren VII-Verg 12/15, in dem die dortige Antragstellerin im Kern dieselben Rügen - insbesondere gegen das Ausschreibungskonzept, die Fachlosbildung und Leistungsbeschreibung - wie die hiesige Antragstellerin erhoben hat.
  • VK Bund, 05.12.2016 - VK 2-107/16

    Klinikpackungen als Liefergegenstand bei Rabattvertragsausschreibung

    Die vorgesehene Lieferung größerer Gebinde macht auch deshalb grundsätzlich Sinn, weil bei der Beschaffung von Sprechstundenbedarf nicht die gezielte Versorgung einzelner Patienten im Vordergrund steht, sondern eine Vorratshaltung seitens der Arztpraxis (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.7.2015, VII-Verg 12/15).
  • VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

    Auftraggeber bei der Bestimmung des Beschaffungsgegenstands, wozu auch der Loszuschnitt zählt (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013, VII-Verg 6/13; Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15), im rechtlichen Ansatz ungebunden und weitestgehend frei ist.

    Die Wahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt somit grundsätzlich der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers, deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert ist und die von den Vergabenachprüfungsinstanzen im Ausgangspunkt nicht zu kontrollieren ist (vgl. hierzu z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15; auch Beschluss vom 14. Februar 2011, VII-Verg 5/11).

  • VK Bund, 25.07.2016 - VK 2-59/16

    Wertungsvorgaben bei Rabattvertragsausschreibungen

    a) Der Nachprüfungsantrag ist insoweit unbegründet, als die ASt fordert, beim Wirtschaftlichkeitsvergleich die unterschiedlichen Iod-Konzentrationen der für das Fachlos K in der 2. Konzentration in Betracht kommenden Röntgenkontrastmittel (350 mg/ml bzw. 370 mg/ml) einen Korrekturfaktor von ca. 5 % zugunsten höher konzentrierter Mittel einzustellen (so auch schon 2. VK Bund, Beschl. v. 30. Januar 2015, VK2-115/14 und nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. Juni 2015, VII- Verg 13/15; ebenso im damaligen Parallelverfahren 2. VK Bund, Beschl. v. 29. Januar 2015, VK2-117/14; nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15).
  • VK Bund, 25.07.2016 - VK 2-61/16

    Wertungsvorgaben bei Rabattvertragsausschreibungen

    a) Der Nachprüfungsantrag ist insoweit unbegründet, als die ASt fordert, beim Wirtschaftlichkeitsvergleich die unterschiedlichen Iod-Konzentrationen der für das Fachlos K in der 2. Konzentration in Betracht kommenden Röntgenkontrastmittel (350 mg/ml bzw. 370 mg/ml) einen Korrekturfaktor von ca. 5 % zugunsten höher konzentrierter Mittel einzustellen (so auch schon 2. VK Bund, Beschl. v. 30. Januar 2015, VK2-115/14 und nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. Juni 2015, VII- Verg 13/15; ebenso im damaligen Parallelverfahren 2. VK Bund, Beschl. v. 29. Januar 2015, VK2-117/14; nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15).
  • VK Rheinland, 29.04.2020 - VK 17/20

    Dienst- oder Werkvertrag? Auftraggeber darf sich festlegen!

  • SG Mannheim, 12.07.2018 - S 2 KR 1138/17
  • VK Bund, 02.12.2016 - VK 2-105/16

    Klinikpackungen als Liefergegenstand bei Rabattvertragsausschreibung

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Rechtsprechung
   KG, 27.05.2016 - Verg 12/15   

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https://dejure.org/2016,55187
KG, 27.05.2016 - Verg 12/15 (https://dejure.org/2016,55187)
KG, Entscheidung vom 27.05.2016 - Verg 12/15 (https://dejure.org/2016,55187)
KG, Entscheidung vom 27. Mai 2016 - Verg 12/15 (https://dejure.org/2016,55187)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 124 Abs 2 S 1 GWB, § 16 Abs 6 S 1 VOL A, § 16 Abs 6 S 2 VOL A, § 4 UWG, Art 55 EGRL 18/2004
    Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzungen einer Divergenzvorlage; Vereinbarkeit unauskömmlicher Angebote mit dem freien Wettbewerb

  • VERIS

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Auszug aus KG, 27.05.2016 - Verg 12/15
    b) Nach der - maßgeblich vom OLG Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juni 2002 - Verg 18/02, VII-Verg 18/02 -, NZBau 2002, 627) geprägten - herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung der Vergabesenate der Oberlandesgerichte, der sich anzuschließen der Senat beabsichtigt, "entfaltet der Ausschlussgrund eines Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung allerdings grundsätzlich keinen bieterschützenden Charakter.

    Es kann für einen - leistungsfähigen - Bieter durchaus rechtlich nicht zu beanstandende Motive (z.B. einen Deckungsbeitrag zu den eigenen Gemeinkosten zu erlangen, oder als Newcomer ins Geschäft zu kommen) geben, weshalb er bei einem bestimmten Einzelauftrag davon absieht, einen auskömmlichen Preis zu verlangen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juni 2002 - Verg 18/02, VII-Verg 18/02 -, juris).

    b) Die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf geht auf die - nicht mehr geltenden - Vorschriften des § 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A bzw. später § 2 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 VOB/A a.F. zurück, wonach der Auftraggeber "ungesunde Begleiterscheinung" sowie später wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen bekämpfen sollte ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juni 2002 - Verg 18/02, VII-Verg 18/02 -, juris).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 144/03

    10 % billiger

    Auszug aus KG, 27.05.2016 - Verg 12/15
    Im Rahmen der geltenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung steht es einem Unternehmen grundsätzlich frei, seine Preisgestaltung in eigener Verantwortung vorzunehmen und auch die Preise von Konkurrenten zu unterbieten; auch der Verkauf unterhalb des Einstandspreises ist nicht grundsätzlich, sondern nur bei Vorliegen besonderer Umstände wettbewerbswidrig (BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 144/03 -, Rn. 13, juris).

    Auch danach ist aber ein unter den Selbstkosten liegender Angebotspreis nur dann unlauter, wenn die Preisunterbietung objektiv geeignet ist, Mitbewerber vom Markt zu verdrängen und der Anbieter mit Verdrängungsabsicht handelt (BGH, Urteil vom 30. März 2006 - I ZR 144/03 -, Rn. 13, juris; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Auflage 2015, § 4 Rn. 10.188).

  • OLG Celle, 18.12.2003 - 13 Verg 22/03

    Ausschreibung von Versicherungsleistungen für Gebäude und Inventar;

    Auszug aus KG, 27.05.2016 - Verg 12/15
    Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung ist in den zuletzt genannten Fällen in der begründeten Besorgnis zu erkennen, dass die am Vergabeverfahren beteiligten Wettbewerber, die die Leistung zu einem angemessenen Preis angeboten haben, nicht mehr in die Ausführung des Vertrages eintreten können" (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - VII-Verg 17/12, Verg 17/12 -, Rn. 46, juris; Beschluss vom 28. April 2008 - VII-Verg 55/07 -, Rn. 26, juris; ebenso: OLG Celle, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 13 Verg 22/03 -, Rn. 73, juris; OLG Jena, Beschluss vom 05. Juni 2009 - 9 Verg 5/09 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 Verg 4/05 -, Rn. 108, juris, OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2013 - Verg W 12/12 -, Rn. 22, juris; offengelassen: OLG Bremen, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Verg 1/2006, Verg 1/06 -, Rn. 91, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 07. Mai 2010 - WVerg 0006/10, WVerg 6/10 -, Rn. 11, juris; eher zweifelnd: OLG München, Beschluss vom 11. Mai 2007 - Verg 4/07, Verg 04/07 -, Rn. 38, juris).

    Soweit demgegenüber das OLG Celle (Beschluss vom 30. April 1999 - 13 Verg 1/99 -, Rn. 9, juris) sowie das OLG Jena (Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 6 Verg 3/99 -, Rn. 49, juris) noch (zur Vorgängervorschrift § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A) davon ausgegangen sind, diese Vorschrift habe uneingeschränkt bieterschützenden Charakter, haben diese Gerichte ihre Rechtsauffassung insoweit eingeschränkt (OLG Celle, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 13 Verg 22/03 -, Rn. 73, juris) bzw. aufgegeben (OLG Jena, Beschluss vom 05. Juni 2009 - 9 Verg 5/09 -, juris) und folgen nunmehr der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung.

  • OLG München, 11.05.2007 - Verg 4/07

    Rügeschreiben als konkludente Verlängerung der Bindefrist?

    Auszug aus KG, 27.05.2016 - Verg 12/15
    Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung ist in den zuletzt genannten Fällen in der begründeten Besorgnis zu erkennen, dass die am Vergabeverfahren beteiligten Wettbewerber, die die Leistung zu einem angemessenen Preis angeboten haben, nicht mehr in die Ausführung des Vertrages eintreten können" (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - VII-Verg 17/12, Verg 17/12 -, Rn. 46, juris; Beschluss vom 28. April 2008 - VII-Verg 55/07 -, Rn. 26, juris; ebenso: OLG Celle, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 13 Verg 22/03 -, Rn. 73, juris; OLG Jena, Beschluss vom 05. Juni 2009 - 9 Verg 5/09 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 Verg 4/05 -, Rn. 108, juris, OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2013 - Verg W 12/12 -, Rn. 22, juris; offengelassen: OLG Bremen, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Verg 1/2006, Verg 1/06 -, Rn. 91, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 07. Mai 2010 - WVerg 0006/10, WVerg 6/10 -, Rn. 11, juris; eher zweifelnd: OLG München, Beschluss vom 11. Mai 2007 - Verg 4/07, Verg 04/07 -, Rn. 38, juris).

    Der Umstand, dass diese Kriterien nur selten (Dicks a.a.O.: "praktische Bedeutungslosigkeit") gegeben und unter Umständen nur schwer darzulegen und festzustellen sein mögen (OLG München, Beschluss vom 11. Mai 2007 - Verg 4/07, Verg 04/07 -, Rn. 38, juris: "schwer handhabbar"), rechtfertigt es nicht, einen Auftraggeber Unterkostenangebote anlasslos und losgelöst von den oben erörterten Voraussetzungen eines wettbewerbswidrigen Unterkostenangebotes im Bieterinteresse prüfen zu lassen.

  • OLG Jena, 05.06.2009 - 9 Verg 5/09

    Keine Berücksichtigung sicher erwarteter Gesetzesänderungen im Angebot

    Auszug aus KG, 27.05.2016 - Verg 12/15
    Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung ist in den zuletzt genannten Fällen in der begründeten Besorgnis zu erkennen, dass die am Vergabeverfahren beteiligten Wettbewerber, die die Leistung zu einem angemessenen Preis angeboten haben, nicht mehr in die Ausführung des Vertrages eintreten können" (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - VII-Verg 17/12, Verg 17/12 -, Rn. 46, juris; Beschluss vom 28. April 2008 - VII-Verg 55/07 -, Rn. 26, juris; ebenso: OLG Celle, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 13 Verg 22/03 -, Rn. 73, juris; OLG Jena, Beschluss vom 05. Juni 2009 - 9 Verg 5/09 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 Verg 4/05 -, Rn. 108, juris, OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2013 - Verg W 12/12 -, Rn. 22, juris; offengelassen: OLG Bremen, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Verg 1/2006, Verg 1/06 -, Rn. 91, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 07. Mai 2010 - WVerg 0006/10, WVerg 6/10 -, Rn. 11, juris; eher zweifelnd: OLG München, Beschluss vom 11. Mai 2007 - Verg 4/07, Verg 04/07 -, Rn. 38, juris).

    Soweit demgegenüber das OLG Celle (Beschluss vom 30. April 1999 - 13 Verg 1/99 -, Rn. 9, juris) sowie das OLG Jena (Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 6 Verg 3/99 -, Rn. 49, juris) noch (zur Vorgängervorschrift § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A) davon ausgegangen sind, diese Vorschrift habe uneingeschränkt bieterschützenden Charakter, haben diese Gerichte ihre Rechtsauffassung insoweit eingeschränkt (OLG Celle, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 13 Verg 22/03 -, Rn. 73, juris) bzw. aufgegeben (OLG Jena, Beschluss vom 05. Juni 2009 - 9 Verg 5/09 -, juris) und folgen nunmehr der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung.

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus KG, 27.05.2016 - Verg 12/15
    Eine Divergenzvorlage erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wenn das vorlegende Oberlandesgericht seiner Entscheidung als tragende Begründung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der sich mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts tragenden Rechtssatz nicht in Einklang bringen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Februar 2011 - X ZB 4/10 -, Rn. 9, juris; BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13 -, Rn. 10, juris).
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus KG, 27.05.2016 - Verg 12/15
    Auch soweit darauf hingewiesen wird, dass ein Auftraggeber zivilrechtlich an die Vorschriften der Vergabeordnungen gebunden ist, wenn er sich diesen Vorschriften unterwirft (Dicks in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, 3. Auflage 2014, § 16 Rn. 230 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 09. Juni 2011 - X ZR 143/10 -, juris Rn. 15), ändert nichts daran, dass die darin enthaltene Vorschrift des § 16 Absatz 6 VOL/A keinen bieterschützenden Charakter hat.
  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus KG, 27.05.2016 - Verg 12/15
    Eine Divergenzvorlage erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wenn das vorlegende Oberlandesgericht seiner Entscheidung als tragende Begründung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der sich mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts tragenden Rechtssatz nicht in Einklang bringen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Februar 2011 - X ZB 4/10 -, Rn. 9, juris; BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13 -, Rn. 10, juris).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer

    Auszug aus KG, 27.05.2016 - Verg 12/15
    d) Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29. März 2012 (C-599/10 -, juris) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Dresden, 07.05.2010 - WVerg 6/10

    Europarechtliche Grenzen der richterlichen Überprüfung von Fristen für den Zugang

    Auszug aus KG, 27.05.2016 - Verg 12/15
    Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung ist in den zuletzt genannten Fällen in der begründeten Besorgnis zu erkennen, dass die am Vergabeverfahren beteiligten Wettbewerber, die die Leistung zu einem angemessenen Preis angeboten haben, nicht mehr in die Ausführung des Vertrages eintreten können" (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - VII-Verg 17/12, Verg 17/12 -, Rn. 46, juris; Beschluss vom 28. April 2008 - VII-Verg 55/07 -, Rn. 26, juris; ebenso: OLG Celle, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 13 Verg 22/03 -, Rn. 73, juris; OLG Jena, Beschluss vom 05. Juni 2009 - 9 Verg 5/09 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 1 Verg 4/05 -, Rn. 108, juris, OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2013 - Verg W 12/12 -, Rn. 22, juris; offengelassen: OLG Bremen, Beschluss vom 24. Mai 2006 - Verg 1/2006, Verg 1/06 -, Rn. 91, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 07. Mai 2010 - WVerg 0006/10, WVerg 6/10 -, Rn. 11, juris; eher zweifelnd: OLG München, Beschluss vom 11. Mai 2007 - Verg 4/07, Verg 04/07 -, Rn. 38, juris).
  • OLG Koblenz, 26.10.2005 - 1 Verg 4/05

    Vergabenachprüfungsverfahren: Nachschieben von Vergabeverstößen; Prüfung des

  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 1 Verg 2/03

    Grenzen des Amtsermittlungsgrundsatzes

  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2012 - Verg 17/12

    Anforderungen an Nachweise nicht konkretisiert: Ausschluss unzulässig!

  • OLG Koblenz, 15.10.2009 - 1 Verg 9/09

    Rechtsstellung des Mitbieters bei einem Unterkostenangebot; Befugnis der

  • OLG Bremen, 24.05.2006 - Verg 1/06

    Berücksichtigung weiterer Kriterien bei der Vergabe; Vorlage einer Geräteliste;

  • OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 3/00

    Pflicht zur unverzüglichen Rüge gem. § 107 Abs. 3 GWB

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 55/07

    Begriff der Nachverhandlung

  • VK Südbayern, 16.04.2014 - Z3-3-3194-1-05-02/14

    Produkte sind zu benennen: Auftraggeber muss Übereinstimmung umfassend prüfen!

  • KG, 23.06.2011 - 2 Verg 7/10

    Zuschlag darf auch auf ein Unterkostenangebot erfolgen!

  • OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 12/12

    Und es gibt ihn doch: Den Drittbieterschutz bei Niedrigpreisangeboten!

  • KG, 10.12.2009 - 2 Verg 5/09

    Vergabeverfahren: Modifizierung der Anforderungen an den Eignungsnachweis nach

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